Allgemeine Geschäftsbedinungen

WWS Drahtspeichen GmbH

Die WWS Drahtspeichen GmbH wird im folgenden WWS genannt.

1. Ausschließliche Geltung

1.1 Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; etwaigen entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners widersprechen wir schon heute, soweit sie von uns nicht ausdrücklich akzeptiert werden. Dies gilt auch für die Fälle wiederholter Geschäftsvorfälle oder einer laufenden Geschäftsverbindung, ohne dass es bei jedem einzelnen Leistungsaustausch eines erneuten Widerspruchs bedarf.

1.2 Der Vorrang etwaiger Individualabreden bleibt von dieser Abwehrklausel unberührt.

2. Angebote freibleibend

2.1 Alle Angebote von WWS auf Abschluss eines Vertrages (gleichgültig welchen Inhalts) sind im Zweifel freibleibend. Wird von WWS ein Angebot als bindend bezeichnet, gilt dies – außer bei ausdrücklich abweichender Regelung – für die Dauer von 1 Woche.

2.2 Diese Regelung gilt für alle Verträge, gleichgültig ob WWS Leistungserbringer oder -empfänger ist.

3. Schriftform

Jegliche rechtsgeschäftliche Erklärung von WWS sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

4. Aufrechnungsmöglichkeiten

Eine Aufrechnung oder Verrechnung des Vertragspartners gegen Forderungen von WWS ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 WWS behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher begründeter Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien einschl. aller Nebenforderungen vor; bei Geldforderungen ist maßgebend das Datum des unwiderruflichen Zahlungseingangs bei WWS.

5.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch die Verarbeitung entstandenen Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung von WWS-Waren mit anderen Gegenständen erlangt WWS Miteigentum an der neuen Sache entsprechend dem Verhältnis des Warenwertes WWS zu jenem der übrigen verbundenen/vermischten Materialien. Die Besitzübergabe wird dadurch ersetzt, dass der Erwerber für WWS diese Erzeugnisse unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verwahrt.

5.3 Alle Forderungen aus der (Weiter-)Veräußerung der von WWS gelieferten Waren (gleichgültig, ob weiterverarbeitet oder nicht), an denen WWS Eigentumsrechte zustehen, tritt der Erwerber schon jetzt in Höhe des Warenwertes, bei Verarbeitung/Vermischung in Höhe des Miteigentumsanteils, an WWS ab; WWS nimmt die Vorausabtretung an. Die Abtretung dient zur Sicherung aller Forderungen der WWS incl. Nebenforderungen gegen den Erwerber. Bei Kontokorrent gilt der Eigentumsvorbehalt zur Sicherung der jeweiligen Saldoforderung.

5.4 WWS verpflichtet sich hiermit im voraus, ihr zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Erwerbers soweit freizugeben, als der Sicherheitenwert die zu sichernden Forderungen (incl. Nebenforderungen) um mehr als 20 % übersteigt.

6. Reklamationen bei Qualitätsproblemen

Sollten von WWS gelieferte Teile oder erbrachte Leistungen mangelhaft und diese für den Erwerber bei handelsüblicher Wareneingangskontrolle erkennbar sein, ist der kaufmännische Erwerber – außer bei Gefahr im Verzug – zur Erhaltung seiner Mängelrechte verpflichtet, den Mangel gem. § 377 HGB anzuzeigen und WWS vor Weiterverarbeitung oder -versendung der mangelhaften Leistung Gelegenheit zur Nacherfüllung und/oder Geringhaltung der Mangelfolgekosten (z.B. Sortierkosten) binnen angemessener Frist zu geben. Im übrigen gilt § 377 HGB.

7. Gerichtsstand

7.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern ist – soweit der Vertragspartner Unternehmer, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen jeweils i.S.d. § 310 BGB ist – der Geschäftssitz der WWS im Zeitpunkt der Klageerhebung. WWS ist nach seiner Wahl berechtigt, den Vertragspartner an dessen Wohnsitzgerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

7.2 Unabhängig von der Rechtsnatur des Vertragspartners kann WWS an seinem Geschäftssitz klagen, wenn der Wohnsitz des Vertragspartners trotz der gebotenen Nachforschungen in frei zugänglichen Quellen nicht ermittelt werden kann oder dieser seinen ständigen Aufenthalt außer Landes verlegt hat.

8. Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.

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